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Artikel | K-Tipp 18/2008

Nicht ohne meinen Anwalt

Wer in einen Rechtsstreit gerät, will sich gut vertreten wissen. Darum schliesst man seinen Rechtsschutz am besten bei einer Versicherung ab, welche die freie Wahl des Anwalts anbietet.


Über 12 000 Franken Anwaltskosten muss Anna Bornheim (Name geändert) aus dem Kanton Zürich bezahlen. Dabei hat sie eine Rechtsschutzversicherung bei der Winterthur Arag.

So kam es zu den Kosten: Vor drei Jahren wurde Anna Bornheim auf dem Velo von einem Auto umgefahren. Sie leidet bis heute an Nackenschmerzen, Tinnitus, Schlafstörungen und depressiven Verstimmungen.

Damals war Bornheim bei der Winterthur Versicherung unfallversichert. Von dieser erhielt sie in der Folge ein Unfall-Taggeld. Nach eineinhalb Jahren teilte ihr die Winterthur Versicherung mit, dass sie das Taggeld einstelle. Es bestehe kein Zusammenhang mehr zwischen dem Unfall und ihren Beschwerden.

Deshalb suchte sich Anna Bornheim einen Anwalt. Dieser meldete den Rechtsstreit ihrer Rechtsschutzversicherung.

Doch die Winterthur Arag lehnte den Anwalt ab und weigerte sich anschliessend, dessen Kosten zu übernehmen. Begründung: Nach der Ablehnung hätte Bornheim drei andere Anwälte vorschlagen müssen, von denen die Versicherung einen akzeptiert hätte. Das entspreche ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Bornheim wollte aber nicht drei andere Anwälte suchen. Sie vertraute ihrem Anwalt, der auf Versicherungsrecht spezialisiert ist und ihr empfohlen wurde. Aus rechtlicher Sicht ist umstritten, ob in Bornheims Fall die Einschränkung der freien Anwaltswahl zulässig ist. Denn es lag eine Interessenkollision vor, weil sie bei der Winterthur unfall- und rechtsschutzversichert war.


Diese Versicherungen lassen freie Hand

Wer sich diesen Ärger ersparen will, schliesst seinen Rechtsschutz bei einer Versicherung ab, die freie Anwaltswahl anbietet. Hier ein Überblick, wie die einzelnen Versicherer die Anwaltswahl handhaben:

  • Völlig freie Hand bei der Anwaltswahl lässt die Helvetia Versicherung.
  • Versicherte der Assista TCS können laut Allgemeinen Versicherungsbedingungen einen «örtlich zuständigen» Anwalt frei wählen. Laut TCS-Mediensprecher Stephan Müller besteht man aber nie auf dieser Einschränkung.
  • Coop Rechtsschutz und Helsana schränken die freie Anwaltswahl auf Fälle ein, in denen wegen eines Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens ein Rechtsbeistand notwendig ist oder eine Interessenkollision vorliegt. Sonst kümmern sich bei Coop oder Helsana angestellte Juristen um den Fall. Thomas Geitlinger, Geschäftsleitungsmitglied der Coop Rechtsschutz, sagt aber: «Besteht ein Versicherter auf der Erledigung des Falls durch einen bestimmten Anwalt, wird ihm dieser Wunsch in der Regel erfüllt.» Dasselbe bestätigt Thomas Lüthi, Sprecher der Helsana-Gruppe. Der Anwalt müsse aber fachlich befähigt sein.   
  • Migros Assistance macht den gewählten Anwalt von ihrer Zustimmung abhängig. Nur bei einem Verfahren oder einem Interessenkonflikt können Kunden auf einem Anwalt ihrer Wahl bestehen. Die Anwaltswünsche der Kunden würden meist akzeptiert, meint Monika Weibel, Sprecherin des Migros-Genossenschafts-Bundes.
  • Die Rechtsschutzversicherung DAS erledigt die Fälle möglichst selber. Bei einem Verfahren oder Interessenkonflikt kann man aber auf einem selbst gewählten Anwalt beharren.



Versicherungen ohne freie Anwaltswahl

Auch bei den übrigen Versicherungen werden die Fälle wenn möglich intern erledigt. Ist der Beizug eines Anwalts notwendig, behalten sie sich zudem vor, den gewählten Anwalt abzulehnen. Keine freie Anwaltswahl haben Versicherte bei ACS, CAP, Fortuna, Orion, Protekta, VCS, Visana, Winterthur Arag und Zürich. Lehnt die Versicherung den Anwalt ab, kann man drei andere Anwälte vorschlagen, von denen die Versicherung einen akzeptieren muss.


Prozess: So wählt man den Anwalt

  • Fragen Sie bei Verwandten und Bekannten, ob Ihnen jemand einen guten Anwalt empfehlen kann.
  • Wählen Sie einen möglichst spezialisierten Anwalt aus dem Kanton des zuständigen Gerichts.
  • Der Anwalt soll bei der Rechtsschutzversicherung eine Kostengutsprache beantragen
  • Beauftragen Sie den Anwalt selbst. Dann  muss er sich an Ihre Weisungen halten und nicht an die Versicherung.

 

27. Oktober 2008 | Beatrice Walder


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