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Artikel | K-Tipp 20/2008

Wirrwarr um Verzollung

Seit Anfang Oktober gelten neue Tarife für die Verzollung von Paketen aus dem Ausland. Die Post-Abrechnungen geben allerdings häufig Rätsel auf. Der K-Tipp beantwortet die wichtigsten Fragen der Leser.

Ich bin verwirrt: In den Abrechnungen der Post ist mal von «ordentlicher Verzollung», mal von «vereinfachter Verzollung» die Rede.
Die vereinfachte Verzollung kommt zum Zug, wenn der Warenwert maximal Fr. 500.– beträgt. Die Verzollungskosten belaufen sich auf Fr. 18.–. Die ordentliche Verzollung gilt ab einem Warenwert von Fr. 500.–. Die Verzollungskosten betragen Fr. 35.– (siehe unten). Aber die Post macht tatsächlich ein Durcheinander, weil sie die vereinfachte Verzollung manchmal auch leichte Verzollung nennt. Und der ordentlichen Verzollung sagt sie manchmal auch Standard-Verzollung.


Ich habe im Ausland Wein für rund Fr. 200.– bestellt. Warum verlangt die Post von mir Fr. 35.– und nicht Fr. 18.–?
Weil gewisse Weine unters Alkoholmonopol fallen, gelangen alle Weine in die ordentliche Verzollung.


Ich habe bei einem deutschen Auktionshaus zwölf Flaschen Wein für Fr. 57.20 inklusive Frachtkosten ersteigert. Bei der Mehrwertsteuer-Berechnung geht die Post aber von einem Preis von Fr. 187.– aus. Warum?
Sie haben den Wein sehr günstig ersteigert. Wenn die Papiere, die dem Paket beiliegen, nicht verständlich, vollständig oder glaubwürdig sind, dann schätzt die Post den Warenwert selber ein. In Ihrem Fall war der Preis offenbar zu niedrig, als dass er glaubwürdig gewesen wäre. Deshalb hat die Post den Warenwert selber geschätzt. Dabei hat sie sich auf den sogenannten Mittelwert gestützt. Das ist der Durchschnittspreis aller Importweine.


Ich habe in Deutschland zwei Poster bestellt. Der Verkäufer hat bereits die Mehrwertsteuer von 7,6 Prozent draufgeschlagen. Jetzt verlangt die Post nochmals Mehrwertsteuer. Darf sie das?
Ja, aber sie hat einen Fehler gemacht. Der deutsche Anbieter hat von Ihrer Kreditkarte nämlich nur Fr. 141.26 abgebucht. Er hat aber auf der Rechnung auch noch den Betrag von Fr. 152.– inklusive Mehrwertsteuer aufgeführt. Damit Sie sehen, wie viel Sie für die beiden Poster letztlich zu bezahlen haben. Dummerweise hat die Post die Mehrwertsteuer auf diesem Betrag erhoben statt auf dem reinen Warenwert.


Die Post verlangt von mir eine Warenzusatzabgabe. Was ist das?
Bisher verlangte die Post eine Postvorweisungstaxe. Neu ist von Verzollungskosten die Rede und manchmal, wie in Ihrem Fall, von einer Warenzusatzabgabe. Aber es ist alles dasselbe.


Ich habe in England CDs bestellt. Für die Mehrwertsteuer-Berechnung zieht die Post nicht nur den Warenwert heran, sondern addiert auch noch die Versandkosten. Ist das in Ordnung?
Ja. Der Gesamtbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig: also Warenwert plus Versandkosten plus Zoll plus Verzollungskosten der Post.   


Neue Gebühren seit dem 1. Oktober

Beim Paketimport gibt es grundsätzlich  drei Fälle:

  • Gratis: Ist die eingeführte Ware zoll- und mehrwertsteuerfrei, verlangt die Post keine Gebühr. Als zoll- und mehrwertsteuerfrei gilt Ware dann, wenn Zoll oder Mehrwertsteuer weniger als Fr. 5.– ausmachen würden. Das ist zum Beispiel bei Büchern bis zu einem Wert von Fr. 208.30 oder bei CDs bis Fr. 65.75 der Fall.
  • Fr. 18.–: Falls Zoll oder Mehrwertsteuer mehr als Fr. 5.– betragen, der Warenwert aber bei höchstens Fr. 500.– liegt, dann kommt die vereinfachte Verzollung zum Zug. Die Gebühr beträgt Fr. 18.–.
  • Fr. 35.–: Über einem Warenwert von Fr. 500.– spricht die Post von ordentlicher Verzollung. Kosten: Fr. 35.–. In diese Verzollung können auch Pakete mit einem Wert von weniger als Fr. 500.– gelangen. Zum Beispiel, wenn sie Tabak oder Spirituosen enthalten, wenn Warenproben genommen werden oder bei Verdacht auf Missachtung eines Importverbots.

 

24. November 2008 | Marco Diener


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Wirrwarr um Verzollung
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Kommentare (1)

 
  • swissdude2011 | 19.12.2008, 18:33

    Unrealistische Euro-Wechselkurse

    Was ich auch ganz besonders stossend finde, sind die völlig
    überrissenen Euro-Wechselkurse, die für die Berechnung der
    MWSt herangezogen werden. Statt 1.55...1.75 werden regelmässig
    Fantasiekurse von über 1.9 (!) verwendet!!! Besteht hier
    eigentlich Willkür?
Urheberrechte
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Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
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