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Artikel | saldo 20/2008

Intrum Justitia: Ruppige Schreiben an «Gläubiger»

Die Intrum Justitia fordert mit massiven Drohungen Geldbeträge ein, die nicht geschuldet sind.

Tagtäglich versenden Inkassofirmen Tausende von Briefen, die angeblich säumige Zahler einschüchtern sollen. So erhielt saldo-Leser F. W. aus Freienbach SZ vor kurzem per Post eine «Betreibungsankündigung» des grössten Schweizer Inkassounternehmens Intrum Justitia.

«In wenigen Tagen wird Ihnen ein Betreibungsbeamter den Zahlungsbefehl aushändigen», heisst es im Schreiben. Dies führe zu einem Eintrag im Betreibungsregister, der sich nicht mehr löschen lasse, auch wenn die Rechnung später beglichen werde. Der Brief suggeriert: Nur durch die sofortige Überweisung des fälligen Betrags von Fr. 1121.05 an Intrum könne dies vermieden werden.


Abwälzen der Gebühren «leider branchenüblich»

W. ärgert dies aus zwei Gründen: Erstens habe Intrum versäumt, die Rechtmässigkeit der Forderung zu klären. Zweitens habe die Firma versucht, ihm unzulässige Kosten aufzubürden: Intrum verlangt neben dem angeblich offenen Betrag zusätzlich 322 Franken Inkassospesen.

Für den Leiter der saldo-Rechtsberatung sind solche Forderungen Alltag. Hans Ruedi Schmid: «Es ist leider branchenüblich, dass die Forderungen nicht auf ihre Rechtmässigkeit geprüft werden.» Genauso verbreitet sei das Abwälzen von Inkassogebühren auf den Empfänger der Briefe. «Das verstösst aber gegen Artikel 27 des Gesetzes über die Schuldbetreibung. Die Inkassokosten muss der Auftraggeber zahlen, nie der Schuldner.»

Intrum verteidigt seine Inkassokosten-Praxis. Firmensprecher Andreas Weidmann räumt aber ein, dass bei der grossen Anzahl von Fällen eine Prüfung nicht immer möglich sei. Falls der Schuldner die Forderung bestreite, kläre Intrum den Sachverhalt ab. Zudem leite die Firma nicht sofort die Betreibung ein, sondern bemühe sich um eine gütliche Einigung.

Im Fall F. W. hätte Intrum leicht feststellen können, dass die Forderung unberechtigt ist. Im März 2007 löste W. beim Zürcher Fitnessstudio Silhouette ein Abo für ein Jahr. Erst ein halbes Jahr nach Ablauf des Vertrags erfuhr er durch das Intrum-Schreiben, dass sich sein Abovertrag angeblich um ein weiteres Jahr automatisch verlängert haben soll. Silhoutte begründet dies mit einer Klausel im Abovertrag.

Solch ungewöhnliche Klauseln sind jedoch nur gültig, wenn beim Vertragsabschluss «speziell auf sie hingewiesen» werde, stellt Rechtsdozent Arnold F. Rusch von der Universität Zürich in einer Untersuchung fest. Dies fand hier nicht statt. «Der Verkäufer hat nicht gesagt, dass sich der Vertrag automatisch verlängert», sagt W.  Auch bekam er nie einen Brief oder eine Mahnung der Silhouette AG.

Laut Geschäftsführer Patrick Fries dürfte so etwas nicht vorkommen. Seine Mitarbeiter würden die Kunden bei Vertragsabschluss auf die Verlängerungsklausel hinweisen, sagt er. «Uns passieren natürlich auch Fehler», räumt er aber ein. Die Forderung gegenüber F. W. hat die Silhouette AG zurückgezogen, nachdem sich ein Anwalt eingeschaltet hatte.

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01. Dezember 2008 | Eric Breitinger


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