|
(0) |
Das Bundesgericht hat den Entscheid einer Unfallversicherung bestätigt, die sich weigerte, nach einer Bänderzerrung Leistungen zu erbringen. Ein Sportler hatte sich die Verletzung im Knie beim Joggen zugezogen. Seine Unfallversicherung lehnte die Leistungspflicht mit der Begründung ab, es handle sich nicht um einen Unfall.
Das Bundesgericht argumentierte gleich: Ein Unfall setze begriffsnotwendig ein äusseres unvorhergesehenes schädigendes Ereignis voraus. Das Auftreten von Schmerzen beim Joggen erfülle diese Bedingungen nicht. Vielmehr sei der Vorfall eine Folge der gewöhnlichen Beanspruchung des Skelettes, der Gelenke, der Muskeln und der Bänder – und deshalb kein Unfall im rechtlichen Sinne.
Bundesgericht, Urteil 8C_118/ 2008 vom 23. Oktober 2008
01. Dezember 2008
