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Wer Konten auf einer Bank saldiert, die später Pleite macht, muss sein Geld vielleicht zurückbringen, hiess es in der «NZZ». «Völlig abwegig», meinen Fachleute.
«Keine absolute Sicherheit durch den Abzug von Kundengeldern», hiess der Artikel, den die Zürcher Anwältin Myriam Gehri am 19. November in der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ) veröffentlichte. Ihre These: Bei einem Bankenkonkurs könnten Gerichte bei ehemaligen Bankkunden auf vorher abgehobene Spargelder greifen, um sie in die Konkursmasse zurückfliessen zu lassen.
Dies sei möglich, wenn die Bank bei der Auszahlung an die Bankkunden schon wusste, dass sie in Schieflage war. Dann könne man solche Auszahlungen als Begünstigung einzelner Kunden und Schädigung von «verbleibenden» Kontoinhabern interpretieren.
Diese Ansicht sei «völlig abwegig», kritisiert Bankenrechtsspezialist Dieter Zobl von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Zürich. «Hätte die Autorin recht, würde das ganze Zahlungssystem auf den Kopf gestellt.»
Wollte die Anwältin den Kunden von Grossbanken Angst machen und sie davor warnen, Spargelder abzuziehen? Nein, sagt Myriam Gehri. Der Artikel habe nichts mit ihrer Arbeit in einer Anwaltskanzlei zu tun, sie habe dazu auch keinen Auftrag gehabt. Vielmehr sei die Abhandlung im Rahmen ihrer Lehrtätigkeit an der Uni Zürich entstanden und entspreche ihrer eigenen juristischen Meinung.
08. Dezember 2008 | Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp
