SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | saldo 02/2009

Zustellung des Zahlungsbefehls an 16-Jährige gültig

Die Aufsichtsbehörde in Betreibungssachen des Kantons Bern hat die Zustellung eines Zahlungsbefehls an die 16-jährige Schwester des Schuldners für rechtswirksam befunden.

Der Schuldner sei bei der Übergabe der Betreibungsurkunde nicht angetroffen worden, wohl aber dessen 16-jährige Schwester, die im gleichen elterlichen Haushalt lebte.

Aus dem Entscheid: Grundsätzlich könne zwar die Zustellung nur an erwachsene Personen erfolgen, die im selben Haushalt mit dem Schuldner zusammenleben. Die 16-Jährige habe im Sinne des Gesetzeswortlautes aber als erwachsene Person zu gelten.

Erwachsen bedeute nämlich nicht, dass die entsprechende Person volljährig sein müsse. Eine minderjährige Person sei dann als erwachsen anzusehen, wenn ihre körperliche und geistige Entwicklung den Eindruck der gewissen Reife erwecke. In der heutigen Zeit könne davon ausgegangen werden, dass eine 16-Jährige als erwachsen erscheine. Ausserdem seien 16-Jährige optisch oft nicht von 18- bis 20-jährigen Frauen zu unterscheiden.

Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen des Kantons Bern, Entscheid ABS 08 293, publiziert im Januar 2009

02. Februar 2009


Beitrag als PDF
Zustellung des Zahlungsbefehls an 16-Jährige gültig
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Betreibung, Pfändung, Privatkonkurs
Betreibung, Pfändung, Privatkonkurs
Vom Zahlungsbefehl bis zum Verlustschein

Detail-Infos
Buchshop
 
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Betrug statt Finanzsanierung Konto-Überzug: Die Banken schröpfen ihre Schuldner Verlustscheine können zur Pfändung führen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten