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Das Bundesgericht hat einen Freispruch des Obergerichts des Kantons Zürich aufgehoben. Die Zürcher Justiz sprach drei Angeklagte, die telefonisch an Laien Optionen verkauft und den Kunden über 20 Millionen an Kommissionen abgeknöpft hatten, vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs frei. Begründung: Die Opfer seien teilweise an ihren Verlusten selbst schuld.
Das Bundesgericht war anderer Ansicht. Erstens hätten die aggressiven Verkäufer die Laienanleger mit häufigen Anrufen geradezu zum Vertragsabschluss gedrängt. Bei den telefonischen Kontakten sei nie über die hohen Kommissionen gesprochen worden, die bis zu 90 Prozent des angelegten Betrags ausgemacht hätten. Die Anleger seien davon ausgegangen, dass als Kosten nur eine Gewinnbeteiligung anfalle. Die Anleger seien deshalb ohne Zweifel arglistig getäuscht worden.
Bundesgericht, Urteil 6B_481/2008 vom 15. Dezember 2008
02. Februar 2009
