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Die Schweizerische Lauterkeitskommission hat eine täuschende Website für unlauter erklärt und die Verantwortlichen aufgefordert, inskünftig auf solche Art der Werbung zu verzichten.
Mit einem Handy-Gewinnspiel wurden die Besucher auf die deutsche Website gelockt. Dort wurden sie gebeten, Adresse und Geburtsdatum anzugeben. Anschliessend konnten sie auf einen Button «Anmeldung abschicken» klicken. Nur wer die Site ganz hinunterscrollte, konnte einen kleinstgedruckten Hinweis auf die Kosten von 59,95 Euro finden.
Die Lauterkeitskommission verwies auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts. Danach sei ein Anmeldeformular dann unlauter, wenn «dessen Darstellung und einzelne darin enthaltene Angaben erkennbar darauf angelegt sind, einen Adressaten irrezuführen». Diese Absicht war im konkreten Fall klar erkennbar. Der Begriff «Anmeldung» beim Link sei untypisch für den Abschluss eines Vertrages. Das «Verstecken» des Preises mache nur Sinn, wenn die Absicht bestehe, dass ihn unvorsichtige Leser übersähen.
Schweizerische Lauterkeitskommission, Nr. 328/08 vom 29.10.2008
15. Februar 2009
