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Die WHO rüffelt die Schweiz im Kampf gegen die Masern. Zu wenig Menschen seien geimpft. Jetzt drohen Politiker mit dem Zwangsimpfen. Laut Thomas Gächter von der Uni Zürich klingt dies dramatischer, als es ist: Verweigerer erhielten im schlimmsten Fall eine Busse.
saldo: Herr Gächter, Gesundheitsdirektoren verlangen ein Impfobligatorium. Könnte die Polizei ungeimpfte Kinder zum Arzt schleppen?
Thomas Gächter: Theoretisch könnte die Polizei das Kind abholen und zwangsimpfen lassen. Aber das würde in der Praxis nicht geschehen. Das wäre unverhältnismässig und ein schwerer Eingriff in die persönliche Freiheit. Eine Busse wäre realistischer. Voraussetzung dafür wäre ein kantonales Gesetz, denn die Kantone sind für das Einführen von obligatorischen Impfungen zuständig.
Warum machen Politiker derart Druck, wenn sie ein Obligatorium gar nicht umsetzen könnten?
Seit über drei Jahren hat die Schweiz mehr Masernkranke als andere Länder. Der Druck steigt jetzt, weil sich die Weltgesundheitsorganisation WHO und die Schweiz zum Ziel gesetzt haben, bis zum Jahr 2010 die Masern auszurotten. Den Druck geben sie nun an die Bevölkerung weiter. Doch das heisst nicht, dass wir das Problem mit Notrecht lösen müssen.
Wie sonst?
Ich bin sicher, die Schweiz kann das mit den bestehenden gesetzlichen Mitteln regeln. Denn wir sind weit davon entfernt, dass die Masernkrankheit bei uns zu einer bedrohlichen Epidemie wird. Das heisst, wir befinden uns nicht in ausserordentlichen Umständen, die ausserordentliches Handeln verlangen.
Die Befürworter des Impfobligatoriums argumentieren, der Staat müsse die Bevölkerung vor einer akuten Gefahr schützen.
Der Staat muss eingreifen, wenn sich ein Kind in Lebensgefahr befindet und die Eltern nicht handeln. Doch die bereits Geimpften muss man ja nicht schützen. Und ein ungeimpftes Kind stirbt nicht gleich an Masern.
Kommt ein Impfzwang durch die Hintertür, zum Beispiel in der Schule? Kinder in den USA erhalten keine Schulerlaubnis, solange sie nicht geimpft sind.
Nein. Unser Epidemiegesetz lässt so etwas an öffentlichen Schulen nicht zu. Nur private Schulen und Krippen könnten ungeimpfte Kinder ablehnen. Zwangsmassnahmen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen vereinzelt erlaubt: Ist ein Schüler oder eines seiner Geschwister mit dem Masernvirus infiziert, kann das Kind für zwei bis drei Wochen von der Schule ausgeschlossen werden.
Müssen Eltern der Schule mitteilen, ob ihr Kind geimpft ist?
Wenn die Schule diese Auskunft im Rahmen der Prävention verlangt, sollte man sicher darauf antworten.
Was sollen Eltern tun, wenn ein Kanton trotzdem einen Impfzwang einführt?
Dann können sich Eltern auf normalem Weg wehren: Indem sie direkt mit einer Beschwerde gegen den Erlass vorgehen oder eine Verfügung verlangen und den Entscheid anfechten.
Soll die Impffreiheit in der Schweiz erhalten bleiben?
Ja, das sollte sie. Sie ist eine Errungenschaft der Patientenautonomie, die nicht leichtfertig aufzugeben ist. Der Impfzwang greift massiv in die Grundrechte ein.
01. März 2009 | Gabriela Braun, Redaktion Gesundheitstipp
