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Die Sozialwerke AHV und Invalidenversicherung (IV) dürfen Hörgeräte nicht selber einkaufen: Das Bundesverwaltungsgericht in Bern stoppte die Ausschreibung. Laut den Richtern schliesst das IV-Gesetz aus, die Beschaffung auszuschreiben. Deshalb sei eine Gesetzesänderung zwingend.
18 Hörgerätehersteller reichten gegen die «Verstaatlichung der Beschaffung» Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Sie bekamen recht. Nun ist das Departement Couchepin gefordert. Harald Sohns vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) denkt an mehrere Optionen: «Eine Gesetzesänderung ist möglich, der Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht oder eine Verhandlungslösung.»
Das BSV wollte 10 bis 20 Millionen Franken sparen, hiess es im September, und entschied sich, die Hörgeräte direkt zu beschaffen (saldo 14/08). Inzwischen sind IV und AHV überzeugt, dass sie weit über 20 Millionen sparen könnten. Sohns: «Die Branche ist nicht transparent und verweigert Transparenz.» Das geschätzte Sparpotenzial beruhe auf Branchenquellen und ausländischen Erfahrungswerten.
270 000 Schweizer hören gemäss der Gehörgeschädigten-Organisation Pro Audito so schlecht, dass sie eine Hörhilfe benötigen. Alle fünf Jahre haben sie ein neues Gerät zugut: IV und AHV zahlen einen Beitrag an die Kosten. Dazu gehört eine Pauschale für Dienstleistungen wie den Akustiker, der das Gerät anpasst. 2007 haben AHV und IV für Hörgeräte und Dienstleistungen zusammen 100 Millionen Franken vergütet, heisst es beim BSV. Allein für die Geräte haben die Sozialversicherungen 39 Millionen hingeblättert. Ein Hörgerät kostet laut Pro-Audito-Geschäftsführer Erwin Gruber 1800 bis 5000 Franken.
03. März 2009
