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Katzen bereiten nicht nur Freude. Häufig sind sie auch der Grund für Streitereien mit den Nachbarn. Experten klären über Rechte und Pflichten der Katzenhalter auf.
Nachbars Katze verrichtet ihr Geschäft regelmässig in unserem Garten. Was kann ich unternehmen?
Zur Abwehr von Katzen sind nur tierschutzkonforme Methoden erlaubt, wie etwa Wasser spritzen. Sie dürfen dem Tier jedoch keine Schmerzen zufügen. Steine werfen oder das Verwenden von Pfeffersprays ist verboten. Sie würden damit gegen das Tierschutzgesetz verstossen.
Mein Vermieter hat mir die Haltung einer Katze verboten. Muss ich das akzeptieren?
Ja. Er kann Ihnen aus diversen Gründen die Haltung verbieten oder einschränken. Bevor man ein neues Haustier anschaffen oder mit einer Katze umziehen will, sollte man immer zuerst nachschauen, was zum Thema Haustiere im Mietvertrag steht. Wenn ein Verbot besteht, tut man gut daran, sich daran zu halten. Wer es missachtet, riskiert die Kündigung. Ein Verbot muss aber nicht zwingend bedeuten, dass Sie gar kein Haustier halten dürfen. Das Halten kleiner Tiere wie Fische oder Meerschweinchen, die keine Schäden verursachen, darf der Vermieter nicht verbieten.
Meine Katze ist in Nachbars Wohnung eingedrungen – und hat eine teure Vase zerstört. Wer haftet dafür?
Laut Gesetz müssen Katzenhalter – im Gegensatz zu Hundebesitzern – ihre Tiere nicht ständig beaufsichtigen. In diesem Fall haften Sie als Katzenhalter höchstens dann, wenn Sie gerichtlich dazu verpflichtet wurden, das Tier vom Eindringen auf fremde Grundstücke und in Wohnungen abzuhalten, und trotz dieser Anordnung nicht das Nötige vorgekehrt haben. Ansonsten muss der Nachbar für den Schaden selber aufkommen.
Wie importiere ich eine Katze aus dem Ausland?
Die Katze braucht zuerst einmal einen Europäischen Heimtierausweis. Je nach Land, aus dem Sie das Tier einführen wollen, müssen Sie noch weitere Anforderungen erfüllen. Erkundigen Sie sich beim Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), Telefon 031 323 30 33.
Was muss ich tun, wenn ich als Autofahrer ein Büsi anfahre?
Wer eine Katze anfährt, muss dies dem Eigentümer des Tieres melden. Falls dies nicht möglich ist, müssen Sie der Polizei Meldung erstatten.
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15. Juni 2009 | Susanne Rufer, Redaktion K-Tipp
