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Die Schulärztinnen glaubten dem siebenjährigen Kristian nicht, dass er bereits geimpft worden war. Er erhielt nochmals zwei Spritzen. Und wurde schwer krank.
Am 3. Juni 2009 war in der Klasse des siebenjährigen Kristian Ristic im St. Galler Schulhaus Riethüsli Impftag. Kristian nahm das Impfbüchlein nicht mit zur Schule, er war ja schon geimpft. So hatte es ihm seine Mutter auch eingetrichtert. Doch an diesem Morgen bekam Kristian von den Schulärztinnen zwei Spritzen: eine gegen Diphtherie, Starrkrampf, Kinderlähmung und Keuchhusten, die andere gegen Masern, Mumps und Röteln. Obwohl Kristian Ristic gar nicht auf der Liste stand. Denn seine Eltern hatten schon vorher auf einem Formular ausgefüllt, dass Kristian bereits geimpft worden ist. Das bestätigte auch das Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen.
Kristian habe den beiden Kinderärztinnen zudem verzweifelt beteuert, dass er doch schon geimpft sei, wie seine Mutter berichtet. Für sie ist klar: Es gab eine Verwechslung. Die Schulärztinnen hätten die Kinder mit Vornamen aufgerufen, sagt Stana Ristic: «Mein Sohn hätte sich sonst mit Sicherheit nicht gemeldet.» Kristian sei anstelle eines anderen «Kristian», der zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht anwesend war, geimpft worden. Dafür spricht, dass die Impfungen von Kristian Ristic im Impfbüchlein des anderen «Kristian» mit eingetragen sind. Die Impfbüchlein mussten die Kinder der Lehrerin im Voraus abgeben.
Nach der Impfung als Notfall zur Kinderärztin
Für Kristian Ristic hatte die Impfung böse Folgen. Seine Mutter berichtete: «Kristian war nach der Impfung sehr müde, und am Tag darauf bekam er hohes Fieber und Kopfschmerzen.» Dem Jungen ging es so schlecht, dass seine Mutter mit ihm als Notfall zur Kinderärztin musste. Diese stellte fest, dass die Mandeln des Buben entzündet waren. Das bezeugten auch die Blutwerte. Zudem litt Kristian an einer allgemeinen Schwäche. In einem Schreiben an die Krankenkasse hält die Ärztin fest: «Einzelne Symptome könnten zu einer Impfreaktion passen.»
Dies hält auch der Krienser Arzt Peter Mattmann für «wahrscheinlich». Der Körper könne durch Impfreize Abwehrreaktionen gegen das eigene Immunsystem entwickeln. Mattmann: «Krankheiten wie Asthma, Allergien, Diabetes oder Rheuma können auf solche Impfreize zurückzuführen sein.» Es sei nicht belegt, das Impfen unbedenklich sei: «Die Verantwortung bei Impfaktionen ist für Ärzte daher gross. Ich bezweifle, ob die Ärztinnen die nötige Sorgfalt haben walten lassen.»
Weder die Gesundheitsdirektion noch die Schulärztinnen nahmen gegenüber dem Gesundheitstipp Stellung zum Fall. Gegenüber der Familie Ristic bestreiten die beiden Schulärztinnen allerdings den Vorfall. Die Kinder seien mit Vor- und Nachnamen aufgerufen worden. Und Kristian habe auch nicht angegeben, bereits geimpft worden zu sein. In einem anderen Schreiben räumen die Schulärztinnen allerdings ein, dass sie den Knaben verwechselt hätten.
Regierungsrätin stellt sich vor die Schulärztinnen
Die Schulärztinnen bekommen Unterstützung von der St. Galler Regierungsrätin Heidi Hanselmann. In einem Brief an die Eltern räumt diese zwar ebenfalls eine Verwechslung ein, zu ihr sei es aber durch eine «Verkettung unglücklicher Umstände» gekommen. Die Vorsteherin des Gesundheitsdepartements kommt zum Schluss: «Aus den vorliegenden Unterlagen ergeben sich keine Hinweise, dass die Ärztin, welche die Impfung vorgenommen hat, gegen die ärztlichen Berufspflichten verstossen hat.»
Die Schulärztinnen bestreiten zudem einen Zusammenhang zwischen der Impfung von Kristian Ristic und seinen gesundheitlichen Problemen: «Es handelt sich um ein zufälliges Zusammentreffen und nicht um Kausalität.» In den Impfstoffen seien keine Stoffe enthalten, die die Mandeln entzünden könnten.
Zumindest erreichte Familie Ristic eines: Laut eigenen Aussagen hat das Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen die Sicherheitsmassnahmen bei Impfaktionen in den Schulen überprüft und verstärkt.
Tipps: Impfen in der Schule – das müssen Sie wissen
Mehr Infos: Das Merkblatt «Impfen – was Eltern über Kinderimpfungen wissen sollten» können Sie hier herunterladen.
17. Januar 2010 | Regula Schneider
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