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Artikel | Gesundheits-Tipp 01/2010

Fatale Verwechslung am Impftag

Die Schulärztinnen glaubten dem siebenjährigen Kristian nicht, dass er bereits geimpft worden war. Er erhielt nochmals zwei Spritzen. Und wurde schwer krank.

Am 3. Juni 2009 war in der Klasse des siebenjährigen Kristian Ristic im St. Galler Schulhaus Riethüsli Impftag. Kristian nahm das Impfbüchlein nicht mit zur Schule, er war ja schon geimpft. So hatte es ihm seine Mutter auch eingetrichtert. Doch an diesem Morgen bekam Kristian von den Schulärztinnen zwei Spritzen: eine gegen Diphtherie, Starrkrampf, Kinderlähmung und Keuchhusten, die andere gegen Masern, Mumps und Röteln. Obwohl Kristian Ristic gar nicht auf der Liste stand. Denn seine Eltern hatten schon vorher auf einem Formular ausgefüllt, dass Kristian bereits geimpft worden ist. Das bestätigte auch das Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen.

Kristian habe den beiden Kinderärztinnen zudem verzweifelt beteuert, dass er doch schon geimpft sei, wie seine Mutter berichtet. Für sie ist klar: Es gab eine Verwechslung. Die Schulärztinnen hätten die Kinder mit Vornamen aufgerufen, sagt Stana Ristic: «Mein Sohn hätte sich sonst mit Sicherheit nicht gemeldet.» Kristian sei anstelle eines anderen «Kristian», der zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht anwesend war, geimpft worden. Dafür spricht, dass die Impfungen von Kristian Ristic im Impfbüchlein des anderen «Kristian» mit eingetragen sind. Die Impfbüchlein mussten die Kinder der Lehrerin im Voraus abgeben.


Nach der Impfung als Notfall zur Kinderärztin

Für Kristian Ristic hatte die Impfung böse Folgen. Seine Mutter berichtete: «Kristian war nach der Impfung sehr müde, und am Tag darauf bekam er hohes Fieber und Kopfschmerzen.» Dem Jungen ging es so schlecht, dass seine Mutter mit ihm als Notfall zur Kinderärztin musste. Diese stellte fest, dass die Mandeln des Buben entzündet waren. Das bezeugten auch die Blutwerte. Zudem litt Kristian an einer allgemeinen Schwäche. In einem Schreiben an die Krankenkasse hält die Ärztin fest: «Einzelne Symptome könnten zu einer Impfreaktion passen.»

Dies hält auch der Krienser Arzt Peter Mattmann für «wahrscheinlich». Der Körper könne durch Impfreize Abwehrreaktionen gegen das eigene Immunsystem entwickeln. Mattmann: «Krankheiten wie Asthma, Allergien, Diabetes oder Rheuma können auf solche Impfreize zurückzuführen sein.» Es sei nicht belegt, das Impfen unbedenklich sei: «Die Verantwortung bei Impfaktionen ist für Ärzte daher gross. Ich bezweifle, ob die Ärztinnen die nötige Sorgfalt haben walten lassen.»

Weder die Gesundheitsdirektion noch die Schulärztinnen nahmen gegenüber dem Gesundheitstipp Stellung zum Fall. Gegenüber der Familie Ristic bestreiten die beiden Schulärztinnen allerdings den Vorfall. Die Kinder seien mit Vor- und Nachnamen aufgerufen worden. Und Kristian habe auch nicht angegeben, bereits geimpft worden zu sein. In einem anderen Schreiben räumen die Schulärztinnen allerdings ein, dass sie den Knaben verwechselt hätten.


Regierungsrätin stellt sich vor die Schulärztinnen

Die Schulärztinnen bekommen Unterstützung von der St. Galler Regierungsrätin Heidi Hanselmann. In einem Brief an die Eltern räumt diese zwar ebenfalls eine Verwechslung ein, zu ihr sei es aber durch eine «Verkettung unglücklicher Umstände» gekommen. Die Vorsteherin des Gesundheitsdepartements kommt zum Schluss: «Aus den vorliegenden Unterlagen ergeben sich keine Hinweise, dass die Ärztin, welche die Impfung vorgenommen hat, gegen die ärztlichen Berufspflichten verstossen hat.»  

Die Schulärztinnen bestreiten zudem einen Zusammenhang zwischen der Impfung von Kristian Ristic und seinen gesundheitlichen Problemen: «Es handelt sich um ein zufälliges Zusammentreffen und nicht um Kausalität.» In den Impfstoffen seien keine Stoffe enthalten, die die Mandeln entzünden könnten.

Zumindest erreichte Familie Ristic eines: Laut eigenen Aussagen hat das Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen die Sicherheitsmassnahmen bei Impfaktionen in den Schulen überprüft und verstärkt.


Tipps: Impfen in der Schule – das müssen Sie wissen

  • Impfen ist freiwillig.
  • Lassen Sie sich aufklären über Vor- und Nachteile des Nichtimpfens.
  • Entscheiden Sie selber, welche Impfungen Ihr Kind bekommen soll – nicht der Schularzt.
  • Lassen Sie sich am besten vom Kinderarzt Ihres Kindes beraten. Er kennt Ihr Kind.
  • Lassen Sie Ihr Kind beim Kinderarzt impfen.
  • Gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) kann man sich auch erst kurz vor der Pubertät impfen lassen.
  • Eine MMR-Impfung kann alle Symptome der Krankheiten auslösen, meist aber in stark abgeschwächter Form. Informieren Sie sich.
  • Die Wechselwirkungen zwischen den Impfstoffen sind nicht genügend untersucht. Verlangen Sie deshalb vom Arzt einzelne Impfstoffe statt des Kombi-Impfstoffs. Diese Einzelimpfstoffe sind wie Kombi-Impfstoffe kassenpflichtig.


Mehr Infos: Das Merkblatt «Impfen – was Eltern über Kinderimpfungen wissen sollten» können Sie hier herunterladen.

 

17. Januar 2010 | Regula Schneider


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Fatale Verwechslung am Impftag
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Kommentare (2)

 
  • Nendaz | 24.01.2010, 20:51

    Impfen ein JEKAMI ?

    Ich hoffe nur, dass verantwortliche Politiker den obengenannte Artikel
    sich einmal zur Brust nehmen und sich nicht dem lukrativen
    Tagesgeschäften widmen. Wer produziert die immense Vielfalt von
    Gesetzesartikel im medizinischen Bereich? Vielleicht beim Impfen
    hätte eine Vorschrift sicher genützt: jedes Inizieren einer
    Substanz in den menschlichen Körper muss schriftlich belegt
    werden (Impfpass). Somit wäre der obige Fall nicht vorgekommen.Ja
    vielleicht sollte man wieder vermehrt den gesunden Menschenverstand
    anwenden, sofern vorhanden !
  • RobinHood | 21.01.2010, 01:23

    Fehlbares Impfen - das grösste Verbrechen gegen die Allgemeinheit

    Jede Impfung ist ein fataler Eingriff in das menschliche Immunsystem.
    Es ist eine klare Körperverletzung, welche in der Vergangenheit
    klar und für jedermann erkennbar keine einzige Krankheit
    eliminiert, vom Erdplaneten entfernt hat. Jeder der das Gegenteil
    behauptet, ist ein potentieller krimineller, welcher versucht, die
    Impfungen, diese Verbrechen an der Allgemeinheit zu rechtfertigen, den
    Menschen schmackhaft zu machen. Jede Impfung enthält nachweislich
    Quecksilber, Senfgas und andere längst verbotene Substanzen,
    welche eine Scheinwirkung von Schmerz, Fieber, Krämpfen usw.
    auslösen um dem Geimpften den Eindruck einer Wirkung, eben einer
    körperlichen Auflehnung, Abwehr vorzutäuschen. Die Menschen
    sind zu naiv um das festzustellen, sind Arzt- und
    Regierunggläubig. Die Presse hilft kräftig mit, jeden und
    jede in diese fatale Richtung einer Impfgläubigkeit zu
    manövrieren. Jeder/jede welche sich impfen lassen, schwächen
    ihr eigenes und das Immunsystem ihrer Nachfolger, Kinder und
    Kindeskinder über Jahrzehnte oder gar noch länger.
    Profiteure von dieser Immunschwäche ist die Pharmabranche, welche
    noch vor jeglichem Impfstoff die dafür geeignete Krankheit
    erforscht und entwickelt hat. Ein riesen Geschäft mit der
    Gesundheit der Allgemeinheit. Das ist kriminell und rechtfertigt die
    Strafanzeige infolge Art. 260ter StGB, welcher besagt, dass es
    verboten ist mittels einer kriminellen Organisation der Allgemeinheit
    einen Schaden zuzufügen. Lesen Sie mehr unter www.ahv-ch.info.
    Dann werden Sie wie viele Tausend andere erkennen, dass die
    Allgemeinheit nicht nur à propos Impfen missbraucht und
    reingelegt wurde und immer noch reingelegt, betrogen und vergewaltigt
    wird, sondern auch betreffend dem Geld, Kapital, Krise usw. - alles
    ein Betrug an der Allgemeinheit, vorallem den zukünftigen
    Generationen, welche die finanzielle wie gesundheitliche Zeche dieser
    Verbrechen ertragen müssen. Es ist an der Zeit, dass das Volk
    aufsteht und eine Korrektur dieser miesen Machenschaften vornimmt.
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