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Nach dem Tod eines Ehe- oder Lebenspartners sperren Banken die Konten des Verstorbenen. Hinterbliebene können in einen finanziellen Engpass geraten.
Margrit Burkard verwaltete 50 Jahre lang das gemeinsame Bankkonto. Doch als die Migros-Bank vom Tod ihres Ehemannes erfuhr, sperrte das Geldinstitut das auf ihn lautende Konto ohne Vorankündigung. Dies, obwohl sie für das Konto eine Vollmacht hatte. «Es ist eine Ungerechtigkeit, dass ich nicht einmal mehr über das gemeinsame Geld verfügen kann», sagt Margrit Burkard. Dass Banken nach dem Tod des Ehepartners das gemeinsame Vermögen blockieren, darauf sei sie nie hingewiesen worden.
Nachlass-Experte Serge Lutgen vom Zürcher Vermögenszentrum VZ versteht den Ärger. Aber: «Das ist der Regelfall. Die meisten Banken sperren ein Konto, wenn sie vom Tod des Inhabers erfahren. Der Zugriff wird meist bis zum Vorliegen eines Erbscheins verweigert.» Laut Erbrechtsspezialist Jürg Honegger handeln aber längst nicht alle Banken so strikt. «Die meisten sind kulanter. Sie erlauben dem Partner, wenigstens die laufenden Kosten zu begleichen, zum Beispiel den Mietzins.» Der Rückzug aussergewöhnlich grosser Beträge oder gar die Saldierung des Kontos ist aber ausgeschlossen.
Banken wollen die Erben schützen
Mit der Sperrung der Konti verhindern die Banken spätere Schadenersatzansprüche von Seiten der Erben. Das Geld ist vor dem Zugriff Unberechtigter geschützt, bis die rechtmässigen Erben feststehen. Klarheit schafft der Erbschein, auch Erbbescheinigung genannt. Das von der Behörde ausgestellte Dokument benennt die Erben und sagt damit, wer über das Geld verfügen darf. Allerdings kann die Ausstellung dieses Dokuments einige Wochen dauern. Übrigens: Auch Barbezüge an Geldautomaten sind von der Kontosperrung betroffen.
Tipps:
24. Januar 2010 | Charlotte Michel, Daniel Jaggi
