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Artikel | K-Tipp 05/2010

Rückwärts fahren auf der Autobahneinfahrt

Nur leichtes Verschulden

Ein 83-jähriger Autolenker erwischte versehentlich die falsche Autobahneinfahrt. Unmittelbar nach der grünen Signaltafel «Autobahn» hielt er abrupt an, wechselte auf den Pannenstreifen und fuhr 50 Meter rückwärts. Das Aargauer Obergericht sah darin eine grobe Verletzung von Verkehrsregeln, worauf ein Ausweisentzug von mindestens drei Monaten drohte. Das Bundesgericht hingegen sieht nur eine leichte Verletzung, und der Mann kommt mit einer Busse von 300 Franken davon.   

Bundesgericht, Urteil 6B_819/2009 vom 14. 1. 2010

06. März 2010 | upi


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Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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