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Über die Risiken der Pille Yasmin wurde bisher nur ungenügend informiert. Nun hat der Hersteller die Warnhinweise auf der Packungsbeilage massiv erweitert.
Der Bericht über das Schicksal der damals 16-jährigen Céline in der Fernsehsendung «10vor10» brachte den Stein ins Rollen: Die junge Frau erlitt Ende März 2008 eine schwere Lungenembolie. Dies, kurz nachdem sie angefangen hatte, die Antibabypille Yasmin zu nehmen. Seither ist sie schwer behindert.
2009 erschienen in Dänemark und den Niederlanden zwei Studien, die auf die Gesundheitsrisiken der Verhütungspillen Yasmin, Yasminelle und Yaz hinwiesen. Diese werden von Bayer (Schweiz) vertrieben. Zudem wurden in der Schweiz weitere Fälle bekannt: Zwei junge Frauen, die Yasmin beziehungsweise Yaz eingenommen hatten, starben an Lungenembolien.
In der Folge nahm das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic die Nebenwirkungen dieser drei Pillen unter die Lupe. Resultat gemäss Swissmedic-Sprecher Joachim Gross: «Bayer hat zu wenig auf die Risiken dieser Pillen hingewiesen.» Deshalb hat Swissmedic Ende März 2010 Bayer angewiesen, die Warnhinweise auf den Packungsbeilagen zu verschärfen. Andernfalls hätte Bayer diese Produkte vom Markt nehmen müssen.
Die drei wichtigsten Neuerungen der Packungsbeilagen:
Die Mutter von Céline begrüsst die strengen Auflagen von Swissmedic: «Wären wir damals besser aufgeklärt gewesen, hätten wir das Ganze vielleicht verhindern können.» Céline habe die Pille erst ein paar Wochen lang genommen und über Schmerzen in den Beinen geklagt. Sie meinten, es sei ein harmloser Muskelkater. Weder Mutter noch Tochter wussten, dass diese Schmerzen mit einer sich anbahnenden Lungenembolie zu tun hatten.
Mit dem Zürcher Haftpflichtanwalt Felix Rüegg kämpft Célines Mutter nun vor Gericht um Schadenersatz von Bayer. Rüegg: «Immerhin hat Célines Schicksal dazu geführt, dass die Risikowarnungen in der Packungsbeilage von Yasmin verschärft wurden.» Auch Etzel Gysling, Arzt und Herausgeber des Fachblatts «Pharma-Kritik», begrüsst die Verschärfung: «Wichtige Elemente sind nun in der Packungsbeilage erwähnt».
Bayer geht davon aus, dass auch andere Hersteller ihre Packungsbeilagen anpassen müssen. Swissmedic bestätigt, dass dies vorgesehen sei. Wer eine Alternative zur Pille sucht, findet im Merkblatt «20 Verhütungsmethoden im Vergleich» nützliche Informationen.
18. April 2010 | Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp
