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Wer ein Handy-Abo hat, sollte schnell handeln, wenn das Gerät abhanden kommt. Das Abo läuft weiter.
Ein kostenloses oder vergünstigtes Mobiltelefon verleitet viele Kunden zum Abschluss eines Handy-Abos. Doch was, wenn das Gerät verloren geht oder gestohlen wird? «Der Kunde muss die Abonnementsgebühren trotzdem weiterhin bis zum Vertragsende bezahlen», so Hans Ruedi Schmid, Leiter der K-Tipp-Rechtsberatung. Denn das Abo könne mit einer neuen SIM-Karte weiterhin genutzt werden.
Deshalb gilt: Bei Verlust des Handys sofort den jeweiligen Anbieter informieren und die SIM-Karte sperren lassen. Sonst besteht die Gefahr, dass die Telekomfirma die von Dritten verursachten Gesprächskosten bis zur Verlustmeldung dem Abo-Besitzer in Rechnung stellt. Die Betroffenen können dann beim bisherigen Anbieter einen neuen SIM-Chip für erwerben und die alte Nummer auf diesen übertragen lassen.
Wer auf seinem Handy Email-Passwörter gespeichert hatte, sollte diese ändern. Ein Diebstahl sollte der Polizei angezeigt werden.
Es besteht zudem die Möglichkeit, das Mobiltelefon zu sperren, so dass es auch mit einer neuen SIM-Karte nicht mehr benutzt werden kann. Der Kunde muss hierfür die sogenannte IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identity) kennen. Diese Nummer erfährt man mit Eingabe des Codes *#06#. Die Sperrung ist jedoch zur Zeit nur für das jeweilige Handynetz des entsprechenden Anbieters möglich.
Auf folgenden Notfallnummern (aus der Schweiz/dem Ausland) können Betroffene den Verlust Ihres Handys melden und die SIM-Karte sperren lassen:
09. Juni 2010 | Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp
