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Artikel | K-Tipp 14/2010

Spitalärzte pfuschten bei der Geburt

Kanton Freiburg muss zahlen

Ein Kind erhielt bei der Geburt zu wenig Sauerstoff, ist nun schwerstbehindert und braucht lebenslang Intensivpflege. Schuld sind Kunstfehler der vom Kanton angestellten Ärzte im Kantonsspital Freiburg, befand das Bundesgericht. Sie hatten die Herzfrequenz des Fötus ungenügend beobachtet und nötige Mass­nahmen zu spät eingeleitet. Aufgrund dieser Haftung seiner Beamten muss nun der Kanton für den Schaden – insbesondere die künftige Betreuung des Kindes – aufkommen.   

Bundesgericht, Urteil 4A_48/2010 vom 9. 7. 2010

06. September 2010 | Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp


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