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Adele S. mietete nach der Pensionierung ein Piano. Sie wollte das in ihrer Jugend erlernte Klavierspiel auffrischen. Als sie kürzlich in die Tasten griff, klang das Instrument stumpf und verstimmt. Sie informierte den Klaviervermieter, der umgehend einen Fachmann beauftragte, nach dem Grund der Verstimmung zu forschen.
Der Mann stellte nach einem kurzen Blick in den Kasten fest: «Da war eine Maus im Spiel.» Diese war offenbar heimlich ins Piano geschlüpft. Dort hatte die Maus die Filzbeläge der Anschlaghämmer abgenagt, um sich damit ein flauschiges Nest zu bauen.
Der Instrumentenvermieter schätzte den Schaden auf 1000 bis 1500 Franken. Er meinte, für die teure Reparatur müsse wohl Adele S. geradestehen, denn sie allein trage während der Mietdauer die Verantwortung für das gemietete Instrument.
Das war für die musikbegeisterte Rentnerin finanziell aber eine echte Überforderung. «Muss ich wirklich zahlen?», wollte Adele deshalb von saldo wissen. «Nein», beruhigte ich die Dame, «Sie können schliesslich nichts dafür, dass eine dreiste Maus ins Klavier eingedrungen und dort ihr Unwesen getrieben hat. Und da man Ihnen keinen Vorwurf machen kann, sind Sie für den Schaden am fremden Eigentum auch nicht verantwortlich.»
«Mir fällt ein Stein vom Herzen», atmete Adele auf und bedankte sich herzlich für die Auskunft. «Ich werde es künftig wohl besser mit etwas Katzenmusik versuchen.»
13. September 2010 | Hans Ruedi Schmid
