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Das Bundesgericht hat die Strafe für einen Basler Zahnarzt bestätigt, der einer 15-jährigen Patientin statt der Weisheitszähne vier Backenzähne gezogen hatte. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt sprach den Zahnarzt der fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 500 Franken und der Zahlung einer Genugtuung von 6000 Franken an das Mädchen. Beim Bundesgericht beschwerte sich der Zahnarzt gegen die Höhe der Strafe. Sein Verschulden sei nur leicht. Er habe mit seiner Fehlbehandlung keinen bleibenden Schaden angerichtet. Die Bundesrichter hatten dafür kein Gehör.
Bundesgericht, Urteil 6B_707/2010 vom 4. Februar 2011
10. April 2011
