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Artikel | Gesundheits-Tipp 06/2011

Dritte Abfuhr für Solothurner Naturheiler

Naturheiler Bruno Nagel hatte eine falsche Quittung ausgestellt. Das bestätigt das Bundesgericht.

Der Solothurner Naturheiler und Drogist Bruno Nagel ist auch beim Bundesgericht abgeblitzt. Die Richter traten nicht auf seine Beschwerde ein.

Das Gericht hält es für erwiesen, dass Nagel eine Quittung manipuliert hat, um zusätzliche Leistungen von der Krankenkasse zu erhalten. Zuvor hatten das Solothurner Amtsgericht und das Obergericht Nagel wegen Urkundenfälschung verurteilt.

Die Justiz ging gegen Nagel vor, nachdem der Gesundheitstipp die Vorwürfe gegen den Naturheiler im Juni 2007 publik gemacht hatte. Ein Jahr zuvor liess sich eine junge Frau von Nagel behandeln. Sie litt an einer Tierhaarallergie.

Der Naturheiler empfahl ihr eine «Darmsanierung» mit strenger Diät und teuren Medikamenten. Zudem testete er das Blut mit einem Bioresonanzgerät. Für die Behandlung verrechnete der Naturheiler 1117 Franken.

Die junge Frau protestierte gegen die hohe Rechnung, weil sie von Bruno Nagels Therapiemethoden nicht überzeugt war. Darauf erhielt sie eine geänderte Quittung: Die Kosten für den Bluttest und die Medikamente fehlten darauf.

Stattdessen verrechnete Nagel Therapiesitzungen, die an den erwähnten Daten gar nicht stattgefunden hatten. Eine Praxisassistentin sagte der Patientin, das sei nötig, damit die Kasse die Behandlung bezahle. Das Amtsgericht verhängte eine bedingte Busse von 6000 Franken. Zum Urteil des Bundesgerichts wollte Nagel nicht Stellung nehmen.

04. Juni 2011 | Andreas Gossweiler, Redaktion Gesundheitstipp


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