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Bernhard G., ein eingefleischter Junggeselle, mel-dete sich beim saldo-Beratungstelefon. Er hatte eine Frage zum Mietrecht: Schon seit Monaten, berichtete er, würden seine Herdplatten nicht mehr richtig warm. «Wer ist für die Reparatur verantwortlich?», wollte er wissen.
«Wenden Sie sich unverzüglich an Ihren Vermieter!», sagte ich, «dieser ist vertraglich verpflichtet, den Mangel sofort auf eigene Kosten zu beheben.» Und um den Mieter zu motivieren, empörte ich mich: «Auf dem kaputten Herd werden wahrscheinlich nicht einmal ein paar Hörnli gar. Wehren Sie sich!» Bernhard G. dankte für Rat und Ansporn und legte auf.
Ein paar Wochen später meldete er sich erneut bei der saldo-Hotline. Er hatte Schwierigkeiten mit einer überhöhten Telefonrechnung. Nachdem ich ihm auch diesmal helfen konnte, erlaubte ich mir die Frage: «Und? Hat der Vermieter den Kochherd inzwischen reparieren lassen?»
Der Mann antwortete etwas beschämt, er habe in dieser Angelegenheit noch nichts unternommen und rechtfertigte sein Versäumnis: «Man kann schliesslich auch bei niedrigen Temperaturen anständig kochen.»
Ich konnte mein Erstaunen nicht verbergen. Da belehrte mich der erfahrene Junggeselle: «Die Hörnli werden nämlich auch im lauwarmen Wasser weich – man muss sie nur lange genug in der Pfanne lassen.»
07. Juni 2011 | Hans Ruedi Schmid
