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Seit 2006 gilt für die über 250 Verwaltungsstellen des Bundes das Öffentlichkeitsgesetz: Grundsätzlich sind alle Dokumente der Verwaltung zugänglich.
Die Internetseite www.oeffentlichkeitsgesetz.ch soll dem Gesetz Geltung verschaffen. Das Portal bietet etwa Musterbriefe an, mit denen man Akteneinsicht verlangen kann. Zudem bietet die Site eine Whistleblower-Hotline, mit der man Hinweise auf heikle Dokumente der Behörden abgeben kann. Diese Dokumente werden von den Betreibern der Website herausverlangt.
Hinter dem Service steht ein unabhängiger Verein von Journalisten. saldo und «K-Tipp» wie auch die Tamedia unterstützen das Projekt finanziell.
28. August 2011 | Eric Breitinger, Redaktion saldo
