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Artikel | saldo 14/2011

Telefonwerbung: Anrufverbot für Krankenkassen

Mehr als die Hälfte aller ­Beschwerden, die bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission eingehen, betreffen aggressive Verkaufsmethoden, vor allem per Telefon. Viele Leute beklagen sich, dass der Sterneintrag im Telefonbuch nicht respektiert wird. Oft berufen sich die Verkäufer darauf, dass es sich bei den Angerufenen um frühere Kunden handle.

Die Lauterkeitskommis­sion hat nun in einem kürzlichen Entscheid eine Grenze gesetzt: Ein vor drei Jahren beendetes Vertragsverhältnis gilt nicht mehr als Kundenbeziehung. Solche Anrufe frü­herer Vertragspartner sind ­somit unlauter.
Die Lauterkeitskommmission ist ein Selbstkontrollgremium der Werbebranche.

Der Verhaltenscodex der Krankenkassen verbietet seit 1. Juni Werbeanrufe für die Grundversicherung. Trotzdem klagen Kunden noch immer über solche Anrufe. Nun hat Santésuisse ein Meldeformular ins Internet gestellt. Wer von Krankenkassen-Verkäufern telefonisch belästigt wird, kann sich beschweren unter:  www.santesuisse.ch.   

10. September 2011 | mif


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