SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | saldo 14/2011

Asbestverdacht: Vermieter muss Analyse bezahlen

Unternimmt der Vermieter bei Asbest­verdacht nichts, kann der Mieter eine Analyse veranlassen. War seine Vermutung richtig, muss der Vermieter die Kosten übernehmen.

Der 28-jährige S. K. mietete per 1. August 2011 eine 2-Zimmer-Wohnung im Berner Oberland. Die Wohnung verfügte über eine Elektrospeicherheizung. «Da ich noch nie eine solche Heizung hatte, las ich im Internet darüber nach», so S. K. Dort erfuhr er, dass ältere Heizungen allenfalls Asbest enthalten. Um herauszufinden, ob das bei seiner Heizung so ist, fragte er bei der Nachfolgefirma des Herstellers nach.

Tatsächlich: Die Dämmmatten in der Heizung enthielten Asbest. Für den Vermieter kein Problem: Er erklärte S. K., er müsse sich keine Sorgen machen, solange man die Heizung nicht öffne. Angesichts der Lüftungsschlitze zweifelte der Mieter an dieser Auskunft. Er entnahm mit einem Wattestäbchen Staub aus den Schlitzen der Heizung und sandte die Proben in ein Labor, dessen Adresse er auf der Website der Suva gefunden hatte. Das Labor bestätigte den Verdacht: Es fand im Staub Spuren von Asbest.

Der Vermieter will die Heizungen im Haus nun ersetzen. Doch die Rechnung für die Asbest-Analyse übernahm er nicht.

Zu Unrecht, sagt der Leiter der saldo-Rechtsberatung, Hans Ruedi Schmid: «Der Vermieter war über den Ver­dacht im Bild und hat trotzdem nichts unternommen, um die Sache abzuklären.» Der Mieter habe korrekt gehandelt, als er Asbest in der Wohnung befürchtete. Und der Entscheid für eine Analyse habe sich als richtig erwiesen.

Anderen Mietern rät Schmid: «Lässt sich der Verdacht auf Asbest nicht ausschliessen, sollte man den Vermieter auffordern, eine Analyse machen zu lassen.» Tut er das nicht, können Mieter auf eigene Kosten einen Test machen lassen. Finde sich Asbest, muss der Vermieter die Laborkosten übernehmen.

10. September 2011 | Beatrice Walder, Redaktion saldo


Beitrag als PDF
Asbestverdacht: Vermieter muss Analyse bezahlen
Download PDF 148.77 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Gratis in die Türkei-Falle Post: K-Tipp wartet seit 2 Monaten Hausverkäuferin verschwieg klare Mängel
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten