|
(0) |
Unternimmt der Vermieter bei Asbestverdacht nichts, kann der Mieter eine Analyse veranlassen. War seine Vermutung richtig, muss der Vermieter die Kosten übernehmen.
Der 28-jährige S. K. mietete per 1. August 2011 eine 2-Zimmer-Wohnung im Berner Oberland. Die Wohnung verfügte über eine Elektrospeicherheizung. «Da ich noch nie eine solche Heizung hatte, las ich im Internet darüber nach», so S. K. Dort erfuhr er, dass ältere Heizungen allenfalls Asbest enthalten. Um herauszufinden, ob das bei seiner Heizung so ist, fragte er bei der Nachfolgefirma des Herstellers nach.
Tatsächlich: Die Dämmmatten in der Heizung enthielten Asbest. Für den Vermieter kein Problem: Er erklärte S. K., er müsse sich keine Sorgen machen, solange man die Heizung nicht öffne. Angesichts der Lüftungsschlitze zweifelte der Mieter an dieser Auskunft. Er entnahm mit einem Wattestäbchen Staub aus den Schlitzen der Heizung und sandte die Proben in ein Labor, dessen Adresse er auf der Website der Suva gefunden hatte. Das Labor bestätigte den Verdacht: Es fand im Staub Spuren von Asbest.
Der Vermieter will die Heizungen im Haus nun ersetzen. Doch die Rechnung für die Asbest-Analyse übernahm er nicht.
Zu Unrecht, sagt der Leiter der saldo-Rechtsberatung, Hans Ruedi Schmid: «Der Vermieter war über den Verdacht im Bild und hat trotzdem nichts unternommen, um die Sache abzuklären.» Der Mieter habe korrekt gehandelt, als er Asbest in der Wohnung befürchtete. Und der Entscheid für eine Analyse habe sich als richtig erwiesen.
Anderen Mietern rät Schmid: «Lässt sich der Verdacht auf Asbest nicht ausschliessen, sollte man den Vermieter auffordern, eine Analyse machen zu lassen.» Tut er das nicht, können Mieter auf eigene Kosten einen Test machen lassen. Finde sich Asbest, muss der Vermieter die Laborkosten übernehmen.
10. September 2011 | Beatrice Walder, Redaktion saldo
