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Das Aargauer Strassenverkehrsamt entzog einem Lenker den Führerausweis für sechs Monate, weil drei Reifen seines Wagens nicht genügend Profil hatten. Bei einem Pneu war schon Gewebe sichtbar.
Dagegen wehrte sich der Autofahrer bei allen Instanzen vergeblich. Das Bundesgericht hält fest: Schlechte Reifen seien immer wieder Ursache von schwerwiegenden Unfällen, weshalb von einer schweren Verkehrsgefährdung auszugehen sei. Der Lenker musste den Führerausweis für sechs statt drei Monate abgeben, weil er ihm vor zwei Jahren schon einmal entzogen wurde.
Bundesgericht, Urteil 1C_282/2011 vom 27. September 2011
23. Oktober 2011
