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Werbeanrufe trotz Sterneintrag: Nach Teilnahme an Wettbewerben erlaubt

Wer an Wettbewerben einer Firma mitmacht, ermächtigt diese oft im Kleingedruckten, für Werbung kontaktiert zu werden.

Werbeanrufe trotz Sterneintrag: Nach Teilnahme an Wettbewerben erlaubt

Ein genervter Bürger beschwerte sich bei der Lauterkeitskommission, weil er mehrere Werbeanrufe einer Firma erhalten hatte. Er empfand das als «belästigend, enervierend und als Verletzung des Persönlichkeits- und Datenschutzes».

Aber: Der Bürger hatte an über 30 Wettbewerben der betreffenden Firma teilgenommen. Dabei willigte er ein, dass die Firma ihn kontaktiert. Laut der Kommission darf eine Firma, die einen Wettbewerb veranstaltet, auch dann Werbeanrufe tätigen, wenn der Teilnehmer laut Sterneintrag keine Werbung wünscht.

Unklar bleibt, wie es aussieht, wenn jemand gar keinen Telefonbucheintrag hat und damit auch keinen Sterneintrag. Laut Kommission sei es «offen», ob automatisch darauf geschlossen werden könne, dass der Halter keine Werbeanrufe wünsche.

Tipp: Wer keinen Telefonbucheintrag hat und keine Werbeanrufe wünscht, kann eine Sperre beim Schweizer Direktmarketing-Verband veranlassen (www.sdv-asmd.ch).

21. Dezember 2011 | Beat Camenzind, Redaktion Online


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