SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | saldo 01/2012

Persönlich: Im Auftrag der Nachbarin

«Mein Name ist Würgler!», stellte sich ein freundlicher Herr bei der saldo-Hotline vor und erkundigte sich: «Der Referenzzins ist doch per Dezember letzten Jahres gesunken. Kann man als Mieter jetzt auf eine Mietzinsreduktion hoffen?»

«Hoffen dürfen Sie alleweil!», antwortete ich und mahnte: «Wenn Sie aber Nägel mit Köpfen machen wollen, müssen Sie die Mietzinsreduktion auf den nächsten Kündigungstermin deutlich fordern.» Es sei nämlich nicht ausgeschlossen, erklärte ich, dass die Verwaltung den Anspruch der Mieter womöglich nicht freiwillig berücksichtige.

Der Herr bedankte sich höflich und legte auf. Nach etwa einer Stunde passierte Folgendes: «Mein Name ist Würgler!», meldete sich eine vertraute Stimme am Telefon und erkundigte sich: «Der Referenzzins ist doch per Dezember letzten Jahres gesunken. Kann man als Mieter jetzt auf eine Mietzinsreduktion hoffen?»

Ich stutzte: «Aber haben Sie nicht vor einer knappen Stunde haargenau dieselbe Frage gestellt?», forschte ich.

«Doch, schon!», entschuldigte sich Herr Würgler und erklärte, «vorher ging es um mein eigenes Problem. Diesmal rufe ich im Auftrag meiner Nachbarin vom Parterre an!»

14. Januar 2012 | Hans Ruedi Schmid


Beitrag als PDF
Persönlich: Im Auftrag der Nachbarin
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Mietzins: Hinterlegung nur bei Mängeln zulässig Frist für Mängelrüge der Vermieter beträgt maximal sieben Tage Satellitenschüssel im Garten aufstellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten