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Sichtweite bestimmt Tempo
Ein Mann fuhr auf der Autobahn mit 110 km/h und mit Abblendlicht. Dabei übersah er ein Metallregal, das ein Lieferwagen verloren hatte. Es kam zum Zusammenstoss mit dem Regal – ohne weitere Folgen.
Das kostet den Mann 100 Franken Busse wegen Nichtanpassens der Geschwindigkeit. Gemäss Bundesgericht liegt der Bremsweg bei 110 km/h auf trockener Strasse bei 93 Metern, mit Abblendlicht sehe man aber nur 50 Meter weit. Das Bundesgericht hat schon mehrfach entschieden: Autofahrer dürfen nur so schnell fahren, dass sie «innerhalb der überblickbaren Strecke» halten können.
Bundesgericht, Urteil 6B_673/2011 vom 20. 12. 2011
22. Januar 2012 | Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp
