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Eine Frau sagte, die Nachbarin habe sie im Keller mit einem Holzscheit auf den Kopf geschlagen. Als sie zum Lift gelaufen sei, habe ihr die Nachbarin zudem einen Tritt in den Hintern verpasst. Beim Lift habe die Frau erneut zugeschlagen und ihr den Daumen verletzt. Die Nachbarin bestritt dies. Das Bezirksgericht Dietikon und das Obergericht Zürich verurteilten sie dennoch wegen Tätlichkeit zu einer Busse von 1000 Franken. Sie stützen sich auf die Aussagen des Opfers sowie Fotos der Blutergüsse. Die Nachbarin wehrte sich vergebens beim Bundesgericht: Die Zürcher Justiz habe die Beweise korrekt gewürdigt und der Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» sei nicht verletzt.
Bundesgericht, Urteil 6B_696/2011 vom 6. März 2012
24. März 2012

