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Ein Autofahrer fuhr auf der Autobahn mit nur 15 Metern Abstand hinter einem anderen Wagen. Und das über eine Strecke von 1,2 Kilometern bei einem Tempo von 125 Stundenkilometern. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn büsste ihn mit 400 Franken und verhängte eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 150 Franken. Zusätzlich entzog ihm das Strassenverkehrsamt des Kantons Bern den Führerausweis für einen Monat. Dagegen erhob der Mann Einsprache. Das hätte er lieber bleiben lassen: Denn die Rekurskommission beurteilte seinen Fehler als eine schwere Widerhandlung und entzog ihm den Ausweis sogar für drei Monate. Laut Bundesgericht zu Recht.
Bundesgericht, Urteil 1C_446/2011 vom 15. März 2012
24. April 2012

