«Ich kann nicht mehr kämpfen»
Im Februar schrieb K-Geld über den Kampf des Versicherten Hans Brefin gegen die Mobiliar. Jetzt zahlt die Versicherung ihrem ehemaligen Kunden 10 000 Franken.
Inhalt
K-Geld 04/2007
31.08.2007
Philipp Lütscher
Der Mobiliar-Versicherte Hans Brefin aus Burg BL erhält nach einem Autounfall trotz Kranken- und Unfallpolice bei der Mobiliar-Versicherung weder Taggeld noch Invalidenrente.
Grund dafür ist ein negatives Gutachten eines beratenden Arztes der Mobiliar. Brefins eigene Ärzte sprechen von einem Gefälligkeitsgutachten zugunsten der Versicherung.
K-Geld hat Brefins ungleichen Kampf mit seiner Versicherung im vergangenen Februar geschildert. Rund ein Mo...
Der Mobiliar-Versicherte Hans Brefin aus Burg BL erhält nach einem Autounfall trotz Kranken- und Unfallpolice bei der Mobiliar-Versicherung weder Taggeld noch Invalidenrente.
Grund dafür ist ein negatives Gutachten eines beratenden Arztes der Mobiliar. Brefins eigene Ärzte sprechen von einem Gefälligkeitsgutachten zugunsten der Versicherung.
K-Geld hat Brefins ungleichen Kampf mit seiner Versicherung im vergangenen Februar geschildert. Rund ein Monat nach Erscheinen des Artikels bot die Mobiliar Brefin unverhofft an, ein neues Gutachten erstellen zu lassen – diesmal bei einer Swiss Medical Clearing Agency in Basel.
Brefin wollte nach seinen schlechten Erfahrungen mit dem ersten Mobiliar-Gutachter jetzt eine wirklich vertrauenswürdige, unabhängige Gutachterstelle. Immerhin hingen von diesem neuen Gutachten Zahlungen von bis zu 20 000 Franken jährlich ab.
Brefin begann sich über die Swiss Medical Clearing Agency zu informieren. An der im Mobiliar-Schreiben genannten Adresse war jedoch lediglich der Chirurg Albert Küpfer eingetragen.
Schon der erste Mobiliar-Gutachter war Chirurg gewesen, was für Brefins Ärzte nicht einsichtig gewesen war. Brefin war gegenüber Küpfer deshalb kritisch eingestellt. Küpfer selbst war weder für Brefin noch für K-Geld erreichbar.
Auch Küpfers Verbindung zum Schweizerischen Institut für Versicherungsmedizin (SIVM) in Zürich sprach aus der Sicht Brefins gegen diesen Gutachter. Das SIVM bezeichnet auf seiner Website Küpfer als Partner.
«Das SIVM macht den Eindruck einer Institution im Dienste der Versicherungen», sagt Brefin nach dem Studium der SIVM-Website.
Das SIVM verneint dies: «Wir erhalten Aufträge sowohl von Versicherungen als auch von Gerichten und Versicherten beziehungsweise deren Rechtsvertretern.» Aus Gründen des Berufsgeheimnisses sei es dem SIVM nicht möglich, eine Mandatsliste vorzulegen, die diese Angaben belege.
Anwälte, welche Geschädigte vertreten, werfen dem SIVM im Besonderen, aber auch Gutachtern im Allgemeinen immer wieder eine zu grosse Nähe zu den Versicherungen vor. Gutachter würden speziell versicherungsfreundliche Expertisen erstellen, um weiterhin mit lukrativen Aufträgen bedacht zu werden.
Die Versicherungen könnten dadurch Millionen an Taggeld- und Rentenzahlungen sparen und die Gutachter würden sich eine goldene Nase verdienen.
Brefin äusserte seine Bedenken bezüglich Küpfers Swiss Medical Clearing Agency gegenüber der Mobiliar, worauf ihm die Versicherungsgesellschaft vier Alternativvorschläge unterbreitete.
Brefin, der in der Nähe von Basel lebt und aufgrund seines Unfalls nicht sehr mobil ist, wählte unter den vier Adressen das einzige Basler Gutachterinstitut: das Ärztliche Begutachtungsinstitut ABI.
Erst nach seinem Entscheid fand Brefin heraus, dass auch dieses Institut nicht über alle Zweifel erhaben ist. Ein Patientenanwalt hatte Simon Lauper, einem ärztlichen Leiter des ABI, im vergangenen Herbst vorgeworfen, Gutachten ohne Rücksprache geändert und so Versicherte geschädigt zu haben.
Lauper bestreitet diesen Vorwurf und sagt: «Gerichte haben schon mehrfach festgehalten, dass unsere Gutachten nachvollziehbar und unabhängig sind und auf objektiven Befunden gründen.»
Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat den Fall vor einem Jahr eingestellt. Der vom Patientenanwalt eingereichte Rekurs ist nach wie vor hängig.
Dieser Vorwurf gegen das ABI, Gutachten zu Ungunsten der Versicherten geändert zu haben, war ein Schlag für Brefin. Er wollte aufgeben.
Dabei kam es ihm gelegen, dass das ABI der Mobiliar schrieb, es müsse im Fall Brefin ein umfangreiches neues Gutachten erstellen. Kosten: 10 000 Franken.
Die Mobiliar bot nun Brefin an zu wählen zwischen 10 000 Franken in bar oder einem neuen Gutachten durch das ABI.
Brefin: «Ich habe einfach nicht mehr die Kraft, weitere zwei bis drei Jahre mit einer eher bescheidenen Aussicht auf Erfolg um mein Recht zu kämpfen.»
Er entschied sich für das Geld.
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