Nein. Es handelt sich um eine reine Schönheitsoperation. Der Arbeitgeber muss Ihnen deshalb keinen Lohn zahlen, wenn Sie aufgrund der Operation nicht arbeiten können. Laut Gesetz muss der Arbeitgeber nur bei medizinisch notwendigen Operationen den Lohn weiterhin zahlen. Sie müssen den Eingriff somit in Ihren Ferien machen lassen oder dafür unbezahlten Urlaub beziehen.