Auf den 6. Juni 2012  senkt der Bund den Referenzzinssatz von 2,5 auf 2,25 Prozent. Es lohnt sich darum, wieder einmal einen Blick in den Mietvertrag zu werfen.

Darin sollte der Referenzzinssatz vermerkt sein, der bei Vertragsabschluss gegolten hatte. Mit diesem Satz wurde die Miete ursprünglich berechnet. Falls der Vermerk fehlt, findet man den Zinssatz unter www.mietrecht.ch > Hypo-Referenzzinssatz.

Liegt dieser bei 2,5 Prozent oder höher, sollten die Vermieter den Mietzins nach unten anpassen. Falls sie das nicht von sich aus tun, können Mieter die Reduktion per Einschreiben fordern. Eine Anleitung ist im Artikel: «So erhalten Sie eine Mietzinssenkung» enthalten. Den Musterbrief dazu finden Sie auf www.ktipp.ch > Service > Musterbriefe.

Allerdings: Vermieter können Teuerung, Investitionen und höhere Unterhaltskosten gegen eine Senkung geltend machen. Auf www.mietrecht.ch > Mietzinsanpassung können Sie ausrechnen, ob dem Mieter eine Reduktion zusteht.