Ja. Die Grundversicherung zahlt die Kosten der ­Dia­­betesberatung (maximal zehn Sitzungen), wenn sie ein Arzt verordnet hat oder anerkanntes Fachpersonal im ärztlichen Auftrag durchführt. Für weitere Beratungen müsste Ihr Arzt dem Vertrauensarzt der Kranken­kasse einen begründeten Vorschlag unterbreiten, ­warum Sie  weitere Bera­tungs­gespräche benötigen.