saldo schrieb, die Atomaufsichtsbehörde Ensi und das Bundesverwaltungsgericht hätten die Herausgabe von Messdaten des AKW Leibstadt verweigert («Erhebliches öffent­liches Interesse an AKW-Daten», saldo 16/2017). Richtig ist: Das Ensi wollte die ­Daten herausgeben. Dagegen erhob das AKW Leibstadt Beschwerde und bekam vom Bundesverwaltungsgericht recht. Mit diesem ­Entscheid war aber die Umweltorganisation Greenpeace nicht zufrieden und gelangte ans Bundesgericht. Dieses entschied abschlies­send, das Ensi dürfe die Messdaten heraus­geben.