Drei Variantenskifahrer hatten 2009 in Anzère VS eine Lawine ausgelöst. Diese riss mehrere Skisportler auf einer markierten Piste mit, zwei verletzten sich. Das Bezirksgericht Ering und Gundis VS verurteilte die Freerider wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs zu bedingten Geldstrafen. Dagegen wehrten sie sich erfolgreich vor dem Walliser Kantonsgericht: Laut den Richtern war das Ri­siko einer Lawine nicht vorhersehbar. Dagegen beschwerte sich der Staats­anwalt vor Bundes­gericht. Dieses kam zum Schluss: Die Freerider hätten aufgrund ihrer Erfahrung, der Information aus dem Lawinen­bericht und der Signalisation vor Ort den Hang oberhalb der Piste nicht überqueren dürfen.

Bundesgericht, Urteil 6B_403/2016 vom 28. November 2017