Unter Umständen ja. Sie sollten daher alle Vorsichtsmassnahmen treffen, damit möglichst nichts passiert. Denn bei einem Unfall haften Sie nur dann nicht, wenn ­Ihnen nichts vorgeworfen werden kann.

Ein Trampolin muss richtig aufgestellt und ­regelmässig gewartet ­werden. Es sollte bei Nichtgebrauch zugedeckt und abgeschlossen sein. Möglicherweise ist es auch sinnvoll, das Grundstück einzuzäunen, damit Unbefugte keinen Zutritt haben. Zudem sollten ­kleine Kinder beim Trampolinspringen beaufsichtigt werden.

Weitere Informationen zum Umgang mit Trampolinen finden Sie auf www.bfu.ch "Ratgeber  "Ratgeber Unfallverhütung "Suchwort «Trampoline».