Nein. Das Gesetz bestimmt nicht, wie rasch die Krankenkassen ihre Leistungen erbringen müssen. Im Normalfall sollte Ihre Kasse die Abrechnung aber innerhalb von 30 Tagen erledigen. ­Einige Kassen setzen sich zum Ziel, die Kosten innert 10 oder 14 Tagen zu ver­güten. Erstattet die Kasse die Kosten zu spät zurück, ­können Sie sich auch an den Krankenkassen-­Ombudsmann wenden.