Ja. Sie haben offenbar vom Arzt ein Originalpräparat oder ein zu teures Generikum erhalten. Zu teuer heisst: Es gäbe ein Ge­nerikum, das mindestens 10 Prozent günstiger ist als der Durchschnitt des ­günstigsten Drittels aller vergleichbaren Original­medikamente. In solchen Fällen dürfen die Krankenkassen den Selbstbehalt von 10 auf 20 Prozent erhöhen. Der Selbstbehalt bleibt aber bei 10 Prozent, wenn der Arzt aus medizinischen Gründen auf dem teuren Original ­beharrt und wenn dies auf dem Rezept auch vermerkt ist.