Das hängt davon ab, ob Sie aus gesundheitlichen Gründen für alltägliche Verrichtungen wie Ankleiden, Körperpflege oder Essen dauernd auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Höhe der Entschädigung hängt vom Grad der Hilflosigkeit und davon ab, ob man in einem Heim lebt oder in der eigenen Wohnung. Mehr Informationen finden Sie im Merkblatt «4.13 Hilflosenentschädigung der IV». Download: www.ahv-iv.ch ! Merkblätter & Formulare ! Merkblätter ! Leistungen der IV.