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Ein Arzt kann einzelne Un-tersuchungen, Behandlungen, Psychotherapien usw. an eine Drittperson delegieren. Die Kosten dafür muss die Krankenkasse übernehmen, auch wenn Zweifel an der Qualifikation dieser Person bestehen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Therapie in den Praxisräumen des Arztes und unter dessen Aufsicht und Verantwortung ausgeübt wird.
Eidgenössisches Versicherungsgericht, Urteil K 80/98 vom 24.9.99...
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