Ja. Sie können bei der Schlichtungsbehörde ein Verschiebungsgesuch stellen. Am besten legen Sie ein Arztzeugnis bei. Dann wird die Verhandlung verschoben. Die Alternative: Sie lassen sich wegen Krankheit entschuldigen und beauftragen eine Vertrauensperson oder einen Anwalt, der Sie an der Verhandlung vertritt.