Nein. Laut Gesetz gilt zwar: Wer selbstverschuldet arbeitsunfähig wird, hat keinen Lohn zugut. Von einem eigenen Verschulden kann aber nicht die Rede sein, wenn man sich impfen lässt. Nebenwirkungen, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, kann man bei einer Impfung nie ganz ausschliessen.