Nein. Wenn nichts anderes im Zeugnis steht, beziehen sich die Angaben immer auf ein 100-Prozent-Pensum. Das bedeutet: Wenn Sie zu 50 Prozent arbeitsunfähig sind, können Sie noch in einem Pensum von 50 Prozent arbeiten, nicht 40 Prozent. Ist Ihr Arzt anderer Meinung, muss er das im Zeugnis präzisieren.