Ja. Sie kündigen Ihrem Mieter wegen dringenden Eigenbedarfs, deshalb ist die Kündigung zulässig. Ei­genbedarf liegt nämlich auch dann vor, wenn nicht der Vermieter selber, son­dern ein naher Verwandter von ihm auf die Wohnung angewiesen ist. Beachten Sie aber: Der Mieter könn­te nach der Kündigung bei der Schlichtungsbehörde noch eine Erstreckung ver­langen.