Ab 1. Juli 2012 sind Krankenkassen wieder verpflichtet, jährlich bis 180 Franken an Brillengläser und Kontaktlinsen für Kinder zu bezahlen. Das hat der Bundesrat verordnet. Bedingung: Der Versicherte muss ein Rezept eines Augenarztes liefern. Die Regelung gilt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Damit führt der Bund wieder ein, was schon bis Ende 2010 gegolten hatte. Unter dem Titel «Sparmassnahmen» wurden die Zuschüsse an Sehhilfen damals gestrichen. Für Erwachsene gilt das weiterhin: Sie erhalten nur von einer allfällig vorhandenen Zusatzversicherung Beträge an die Brille. Nur wegen Brille oder Kontaktlinsen eine Zusatzversicherung abzuschliessen, lohnt sich aber nicht.