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Gesundheitstipp 01/2025
22.01.2025
Ja. Für Ihren Sohn gilt dasselbe wie für alle anderen Angestellten: Im ersten Dienstjahr haben sie im Krankheitsfall drei Wochen lang den vollen Lohn zugut – im zweiten und im dritten Jahr für eine längere Zeit. Die Regeln sind je nach Region unterschiedlich. Genauere Informationen finden Sie im «Saldo»-Ratgeber Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen.
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