Nein. Als Grundlage für die Bemessung der Unfalltaggelder gilt der letzte vor dem Unfall bezogene Lohn. Das Taggeld wird nur erhöht, wenn Sie länger als drei Monate arbeitsunfähig sind. Und nur, wenn Ihr Lohn um mindestens zehn Prozent erhöht wurde. Dann wird der für die Unfalltaggelder massgebende Lohn für die Zukunft neu berechnet.