Die Sozialen Dienste der Stadt Zürich über­prüften den Pass einer Sozialhilfebezügerin. Sie stellten fest, dass die Frau in Südafrika und im Kosovo in den Ferien war. Das Sozialamt verlangte daraufhin Kopien der Kosten für Flug­tickets und Unterkunft sowie eine Liste allfälliger Zuwendungen Dritter für die Ferien. Die Frau kam der Aufforderung nicht nach. Deshalb ­kürzte ihr die Behörde das Geld für den Lebensunterhalt während sechs Monaten um 15 Prozent. Dagegen wehrte sich die Sozialhilfe­bezügerin bis vor das Bundesgericht vergeblich.

Bundesgericht, Urteil 8C_449/2018 vom 18. Januar 2019