Nein. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung muss Arzt- und Spitalkosten im Ausland nur in medizinischen Notfällen zahlen. Fährt ein Versicherter zur Behandlung ins Ausland, kann die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigern. Tipp: Beauftragen Sie Ihren Arzt, gegenüber Ihrer Kasse einen begründeten Antrag zu stellen, aus dem die ­Vorteile der Behandlung bei ihm im Ausland hervorgehen. Allenfalls nimmt Ihre Kasse den abschlägigen Bescheid dann zurück.